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Haftungsausschluss / Vorbehaltserklärung

Die Absicht der Informationen auf der Internetseiten www.akmosoph.com ist es Sie, über das grosse Gebiet der Gesundheit, Gesundheitserhaltung bzw. Prävention, Better-Aging und den möglichen Strategien und Lösungen, aufzuklären. 
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie krank sind oder sich allgemein unwohl fühlen, dann konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder eine andere Fachperson, die Ihnen weiter helfen kann. Akmosoph führt  keine Korrespondenz bezgl. Krankheiten. Krankheit kann unberechenbar sein und in jedem Fall sind die bestmöglichen Experten zu konsultieren. Unter den Rubriken Beratung und Entgiftung können Sie mich honorarpflichtig konsultieren.

Der Autor von www.akmosoph.com ist, gegenüber keinem Menschen, im Falle eines Verlustes oder Schadens, der durch die Ihnen auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen, Produkte und deren Anwendung, direkt oder indirekt entsteht oder entstehen könnte, verantwortlich oder schadenersatzpflichtig.


Meinungsäusserung und Informationsfreiheit

Die Meinungen und Informationen auf www.akmosoph.com sind das Resultat meiner eigenen und ausschliesslich persönlichen Erfahrungen. Ich und evtl. Gast-Autoren erheben keinen Anspruch auf die alleingültige Wahrheit. Jeder Mensch handelt in seiner eigenen Verantwortung. Jeder Mensch hat, laut Gesetzt, das Recht auf Informationsfreiheit und freie Meinungsäusserungen.


Schweizerische Bundesverfassung
Art. 16: "(1) Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
(2) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. (3) Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten."


Art. 17: "(1) Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet. (2) Zensur ist verboten. (3) Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet."

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft


Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 10: "(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben."


(2) "Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung."